Die Konsumenten von Strom sind treue Kunden. 80% der Haushalte haben ihren Vertrag bei einem großen Grundversorger und scheuen es, oft aus Bequemlichkeit, den Anbieter zu wechseln. Viele Kunden haben eine Hemmschwelle, ihren bisherigen Stromanbieter (meist die örtlichen Stadtwerke) zu verlassen, obwohl bei einem Wechsel bis zu mehreren hundert Euro im Jahr gespart werden könnten. Ein Grund für die Anbietertreue ist unter anderem die Tatsache, dass viele Kunden nicht ausreichend über ihre Rechte im Falle eines Versorgerwechsels informiert sind. In diversen Online Portalen gibt es Informationen zu den Strompreisen, den Stromanbietern und den aktuellen Entwicklungen. Es gibt spezielle Rechner, die einen Strompreisvergleich ermöglichen. Auch die Verbraucherzentralen haben in der Regel wertvolle Tipps für Verbraucher.
Die Kosten im Auge behalten
Seit 1998, als der Bund den Strompreis frei gab, sind für den Verbraucher die Stromkosten permanent angestiegen. Der Strompreis wird vor allen Dingen durch Abgaben und Steuern getrieben, die etwa die Hälfte des Preises ausmachen. Die Kosten hängen jedoch auch nicht unwesentlich von den im Haushalt vorhandenen Geräten sowie dem Verhalten des Einzelnen ab. Sogenannte „Energiefresser“ (alte Waschmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen usw.) können die Kosten unnötig in die Höhe treiben. Das ganze Haus ständig voll beleuchtet zu haben und die Unterhaltungselektronik auf Standby Modus laufen zu lassen, kann ins Geld gehen. Wer mit Strom nicht verschwenderisch umgeht, auf Energiespargeräte umstellt und dann noch einen günstigeren Stromanbieter findet, kann eine Menge Kosten einsparen. Strompreise kann man auch hier vergleichen.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Der Kunde kann ein Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn der Anbieter den Strompreis erhöht. Der Stromanbieter muss eine Preiserhöhung mindestens 6 Wochen zuvor ankündigen. Bei Änderungen oder Neuerungen in den Vertragsbedingungen kann der Konsument ebenfalls kündigen. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt den Anbietern vor, ihre Kunden über Änderungen und das Rücktrittsrecht angemessen zu informieren. Manche Verträge besitzen eine festgelegte Laufzeit, nach der sich der Kunde dann nach einem günstigeren Anbieter umsehen kann. Die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist muss unbedingt einhalten werden, ansonsten wird die Vertragslaufzeit in vielen Fällen automatisch verlängert. Die Kündigungsfristen sind in den allgemeinen Geschäftsbedingen aufgeführt. Auch im Falle eines Umzugs kann der Stromkunde einen anderen Anbieter wählen. Der Wechsel ist allerdings nur möglich, wenn der Kunde zuvor in der Grundversorgung war. Ein Blick in den Vertrag, der mitunter eine Umzugsklausel enthält, ist daher zu empfehlen.