Was ist beim Wechseln des Stromanbieters zu beachten?

Stromanbieterwechsel
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Ein Wechsel des Stromanbieters kann sich lohnen und jedes Jahr mehrere Hundert Euro Ersparnis bringen. Bei einem Anbieterwechsel für Strom sollte auf einige Punkte geachtet werden.

Preis, Vorauskasse und Kaution

Beim Anbieterwechsel Strom, dass gilt es beachten, prüfen Sie, ob im angegebenen Preis alle Bestandteile enthalten sind. Stromtarife mit Vorauskasse und Kaution sind nachteilig, da bei einer Firmenpleite die geleisteten Zahlungen verloren sind. Einige Stromanbieter fordern vom Kunden, dass dieser eine bestimmte Menge Strom abnehmen muss, also ein Strompaket kauft. Wird jedoch weniger Strom verbraucht, zahlt man drauf. Bei einem höherem Verbrauch muss man satt nachzahlen.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Beim Stromanbieterwechsel muss auch auf die Kündigungsfrist, die in der Regel 14 tage beträgt, geachtet werden. Bei Sonderverträgen gilt die Frist, die im Vertrag festgelegt wurde. Beim neuen Stromanbieter sollte die Kündigungsfrist höchstens drei Monate betragen und eine Vertragslaufzeit von einem Jahr ist ausreichend.

Preisgarantie

Von Vorteil ist, wenn der Preis für eine bestimmte Zeit garantiert ist. Im Idealfall wird der Preis so lange garantiert, wie die Laufzeit des Vertrages ist. Doch Vorsicht, auch dann kann es einen Stolperstein geben, wenn Steuern und Abgaben von der Preisgarantie ausgenommen sind. Die Erhöhung der EEG-Umlage kann teuer werden.

Lieferbeginn und Rücktritt

Beim Stromanbieterwechsel sollte darauf geachtet werden, dass der neue Lieferant einen konkreten Lieferbeginn und nicht nur einen voraussichtlichen Liefertermin nennt. Zudem muss im Vertrag ein Rücktrittsrecht festgelegt sein, falls die Stromlieferung nicht binnen einer festgesetzten Zeit erfolgt.

Klausel zur Preisanpassung

Steht im neuen Vertrag eine Preisanpassungsklausel, dann sollten die Gründe für eine Anpassung angegeben sein. Die Klausel darf nie einseitig sein und sollte auch den Lieferanten zu einer Senkung des Preises verpflichten. Darüber hinaus muss ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung vorhanden sein. Der Stromanbieter muss die Preiserhöhung sechs Wochen zuvor dem Kunden mitteilen. Dann haben die Verbraucher die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung in einem Schreiben mittels Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.

, ,

Post navigation